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Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht Liechtensteins. Er hat verschiedene Aufgaben. Hauptsächlich behandelt er Fälle, in denen eine Verletzung von Grund- bzw. Menschenrechten geltend gemacht wird. Um einen Fall zum Staatsgerichtshof zu bringen, muss man zuerst die ordentlichen Gerichte anrufen. Erst wenn man alle möglichen Verfahren vor den verschiedenen Gerichten durchlaufen hat, kann man an den Staatsgerichtshof gelangen.

Vor dem Staatsgerichtshof reicht man eine Individualbeschwerde wegen der Verletzung von Grund- und Menschenrechten ein. Diese Rechte stehen in Artikel 27bis – Artikel 43 der Liechtensteinischen Verfassung oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention und verschiedenen weiteren internationalen Abkommen (siehe Artikel 15 Absatz 2 StGHG). Alle diese Rechtsnormen sind auf www.gesetze.li abrufbar. In der Beschwerde muss man begründen, inwiefern die Gerichtsentscheidung die eigenen Menschenrechte verletzt hat. Es besteht kein Anwaltszwang – jede Person kann alleine eine Individualbeschwerde einreichen.

Falls dazu offene Fragen bestehen, kann mit dem Staatsgerichtshof Kontakt aufgenommen werden.