Daten­schutz­erklä­rung

1. Wie wir Ihre Daten verarbeiten

Der Staatsgerichtshof verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

- auf welcher rechtlichen Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen,
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber dem Staatsgerichtshof haben und
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können.

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Staatsgerichtshof, Peter-Kaiser-Platz 1, 9490 Vaduz, verarbeitet.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter kontakt@stgh.li oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz "der Datenschutzbeauftragte".

Er ist in diesem Zusammenhang ausschliesslich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Er erteilt keinerlei Auskunft zu Gerichtsverfahren und es erfolgt keine Rechtsberatung.

Für die Bearbeitung eines Anliegens muss Ihre Identität zweifelsfrei geklärt sein. Sämtliche Anfragen sind daher mit einer lesbaren Unterschrift und der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses einzureichen.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Die Verfahren vor dem Staatsgerichtshof betreffen nahezu alle erdenklichen Lebenslagen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gerichte bzw. der Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind in erster Linie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e sowie Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen und das Datenschutzgesetz.

Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Der Staatsgerichtshof kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei Verfahrensbeteiligten oder bei ZeugInnen, Sachverständigen oder durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus den massgeblichen Verfahrensgesetzen.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Der Staatsgerichtshof legt Ihre personenbezogenen Daten seinen MitarbeiterInnen sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a) Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die zuständigen Personen, welche im jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben (z. B. RichterInnen, RechtspflegerInnen, GerichtsvollzieherInnen), sowie die Mitarbeitenden der Gerichtskanzleien.

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden.  Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

Anderen Gerichten werden personenbezogene Daten nur übermittelt, soweit es für unsere oder deren gesetzliche Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

b) An Stellen ausserhalb der Gerichte übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa an:

Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;

nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder DolmetscherInnen. ZeugInnen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;

andere Gerichte, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich sit;

Behörden zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung, etwa an Ausländer- und Sicherheitsbehörden;

andere Personen in Verfahren, welche die geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften, oder andere Personen, die nach den jeweiligen Verfahrensbestimmungen akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach dem Gerichtsorganisationsgesetz und belaufen sich auf 35 Jahre nach Rechtskraft der letzten in der Rechtssache ergangenen Entscheidung (Art. 40 GOG).

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemässe Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Besteht nach der massgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

8. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber dem Staatsgerichtshof

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Staatsgerichtshof geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO

Gemäss Artikel 15 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO).

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Massgabe des Artikels 17 DSGVO insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäss Artikel 21 DSGVO - soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird - das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Vorschriften. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensvorschriften, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

9. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzstelle, Artikel 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzstelle, Städtle 38, Postfach 684, 9490 Vaduz, Telefonnummer +423 236 60 90, zu wenden. Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzstelle eine Aufsicht nur ausübt, soweit die Gerichte in (Justiz)Verwaltungsangelegenheiten, also nicht rechtsprechend, tätig werden.